Reden der Grünen Fraktion
zur Abstimmung im Fellbacher Gemeinderat am 08. November 2011
Volksabstimmung über das „Stuttgart 21 -Kündigungsgesetz“ am 27. November 2011 – Erläuterungen zu Ablauf und Konsequenzen, Bekräftigung des Gemeinderatsbeschlusses vom 26.10.2010
Karl Würz
Zu Pkt 1: alle stimmberechtigten Fellbacherinnen und Fellbacher aufzufordern, sich an der Volksabstimmung am 27. November 2011 zu beteiligenDie im Koalitionsvertrag vereinbarte Volksabstimmung entspricht dem grünen Wahlversprechen auf der Landesebene, aber auch auf kommunaler Ebene bei uns in Fellbach.
Wir stehen dazu und rufen alle Fellbacher Bürgerinnen und Bürger auf, unabhängig von ihrer Überzeugung, sich daran zu beteiligen.
Wir stimmen dem Punkt zu.
Ursula Hess-Naundorf
Zu Pkt 3: insbesondere darauf hinzuweisen, dass dem Land nach den von ihm rechtsgültig abgeschlossenen Verträgen des Projekts „Stuttgart 21 (S 21)“ kein Kündigungsrecht zusteht und ein Ausstieg aus der Mitfinanzierung daher einen Vertragsbruch darstellt, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe gegen das Land zur Folge hätteAus der Tatsache, dass der Vertrag keine Kündigungsklausel enthält, folgt nicht, dass der Vertrag nicht gekündigt werden kann. Vielmehr steht den Vertragspartnern ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn z.B. wegen erheblicher Kostensteigerung die Geschäftsgrundlage wegfiele.
Die Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe sind eine Drohgebärde ohne jegliche rechtliche Grundlage. Die beigefügte Tabelle mit ergebniswirksamen Verlusten der Bahn AG dürfen nicht mit Kosten verwechselt werden, die das Land Baden-Württemberg zu tragen hätte.
Erst infolge einer Schadenersatzklage könnte ein Gericht die Höhe des Schadenersatzes festlegen. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Verschulden der Bahn AG hätte die Bahn überhaupt kein Recht auf Schadenersatz. Wie dem auch sei, ob das Land 1,5 Mrd., 300 Mio. oder 0 Euro Kosten hätte, würde sich erst nach jahrelangen Prozessen klären lassen, in denen die Bahn alle bisher verschwiegenen und geheim gehaltenen Unterlagen herausrücken müsste. Wir machen den Gemeinderat lächerlich, wenn wir uns auf Zahlen berufen, die von Wirtschaftsprüfern widerlegt sind und von Milliardenkosten reden. Oder sollen uns die Bürgerinnen und Bürger vorwerfen, wir würden die Zeitung nicht lesen?
Agata Ilmurzynska
Zu Pkt 4: den von ihm am 26.10.2010 zum Bahnprojekt Stuttgart 21 gefassten Beschluss inhaltlich zu bekräftigen.Wir haben unsere Meinung zu diesem Thema schon letztes Jahr kundgetan.
Schade um die Zeit.
Während dieses Jahres ist so viel Neues bekannt geworden:
- die in den Gesprächen unter Heiner Geißler offenbarten Fakten
- mehrere Dokumente, die dank Regierungswechsel aus den ministerialen Schubladen ans Tageslicht durften
- nicht zuletzt die vielen Gutachten.
Sie sind für jeden Mensch frei zugänglich: gedruckt, publiziert und auch online, auf diversen Internetseiten, z.B. in den Protokollen von Heiner Geißler. Ich brauche sie hier nicht bis Mitternacht zu zitieren. Sie belegen, wie sich die angeblichen Vorteile des S21 in Luft auflösen:
- alle Versprechen von Verdoppelung der Leistungsfähigkeit
- die Anbindung an eine sogenannte „Magistrale Paris-Bratislava“
- Verbesserungen im Regionalverkehr
- zigtausende neue Arbeitsplätze
- die Behauptung von Ausstiegskosten in Höhe von 1,5 Mrd. Euro
- auch die Kostenobergrenze von 4,5 Mrd. Euro
Und wenn es stimmt, was der Spiegel über das Verschweigen der Kostenexplosion durch Oettinger berichtet, dann ist auch die demokratische Legitimierung eine Farce.
Es reicht aus den Fakten zu lesen.
Wir werden gegen diesen Punkt stimmen.